Mitarbeiterbeteiligung: Nachteile gibt’s nicht

Mitarbeiterbeteiligung

#Humanunternehmer zeichnen sich durch eine andere Sicht auf die Dinge aus. Teamdenken, Offenheit und eine Verlagerung von Entscheidungskompetenzen auf die Beschäftigten im Rahmen eines eher selbstbestimmten und selbstgeführten Arbeitsprozesses sind nur wenige Aspekte, die hier genannt werden wollen. Was spricht bei so einer Grundhaltung eigentlich dagegen, seine Mitarbeitenden zu beteiligen?

Was ist eigentlich Mitarbeiterbeteiligung?

Dies ist eine nicht ganz einfach zu beantwortende Frage. Auf sie gibt es auch keine universell gültige einheitliche Antwort. Und hier fangen bereits die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung an: Denn jedes Unternehmen kann für sich bestimmen und definieren, in welchem Umfang die Beschäftigten beteiligt werden sollen.

Die Eingangs-Gegenfrage lautet daher eher: Woran sollen die Beschäftigten beteiligt werden? Mögliche Antworten sind: Wir wollen

  • umfangreicher die Beschäftigten informieren,
  • sie in Entscheidungsprozesse einbinden, da sie Fachleute in ihrem Verantwortungsbereich sind,
  • sie am Umsatzerfolg, Ergebnis, Gewinn oder auf anderen betriebswirtschaftlichen Ebenen beteiligen,
  • den Beschäftigten eine Kapitalanlage im Unternehmen ermöglichen,
  • sie zu Mitgesellschaftern machen, entweder als Pool oder nur einzelne „handverlesene“ Beschäftigte,
  • sie zu Nachfolgern im Rahmen unseres anstehenden Generationswechsels machen.

Selbstverständlich können diese Antwortoptionen, die durchaus noch erweitert werden können, auch miteinander kombiniert werden.

Warum ist die Mitarbeiterbeteiligung eigentlich noch so unbekannt?

Die Mitarbeiterbeteiligung gibt es schon seit langer Zeit. Die Anfänge werden auf das Jahr 1847 (kein Schreibfehler!) datiert. Daher ist verwunderlich, dass Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Deutschland so wenig Anwendung finden.

Was sind die Gründe dafür? Dies sind:

  • Viele Unternehmen haben einfach Angst, dass sie über eine Beteiligung der Beschäftigten Kontrolle abgeben. Dies ist aber falsch, da Kontrollverlust nur dort entsteht, wo er bewusst gewünscht wird. Eine zwangsweise Abgabe von Kontrolle ist mit der Mitarbeiterbeteiligung nicht verbunden. #Humanunternehmer sollten sich aber die Frage stellen, ob die Übertragung von Kontrolle an die Beschäftigten nicht genau das ist, was #Humanunternehmen wollen und brauchen?
  • Die Mitarbeiterbeteiligung hat keine Lobby. Es gibt keine Versicherungsgesellschaft, keine Bank oder andere Institution, die ein originäres Interesse hat, dass #Humanunternehmen ihre Beschäftigten beteiligen. Denn keine dieser Gesellschaften macht hier ein Geschäft. Dem Grunde nach gibt es nur drei Profiteure: das #Humanunternehmen, seine Beschäftigten und der Staat, der von dem zukünftig profitableren Unternehmen höhere Steuereinnahmen erwarten kann.

Und wo sind jetzt die Vorteile versteckt?

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter beteiligen sind meist produktiver, ernten motiviertere Beschäftigte, die kunden- und kostenorientierter Arbeiten, Ideen einbringen, sich selber im Gleichklang mit dem Unternehmensziel lenken, weisen eine höhere Arbeitgeberattraktivität auf und können daher Bewerber-Fachkräfte überzeugender ansprechen. Diese Liste ist hier noch lange nicht zu Ende und ist auch sehr abhängig von dem Niveau und dem Ausmaß der Beteiligung.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Lohn- und Gehaltsanteile steuer- und sv-frei in Beteiligungen zu wandeln. Das rechnet sich für alle und wird damit zur berühmten Win-Win-Situation.

Fazit

Die Schlussworte können wir kurz und knapp halten und in einem Ratschlag formulieren: Öffne dich dem Thema, denk über deine Ziele nach und bring Offenheit gegenüber einer neuen Unternehmenskultur mit, die Beteiligungselemente in der ein oder anderen Form aufweist. Du wirst es nicht bereuen!

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