Geseztesreform im Bereich Mitarbeitendenvergütung

Gerne sprechen wir über Positives, aber heute müssen wir mal einen “warnenden” Hinweis an euch geben, damit du als Humanunternehmer vorzeitig informiert bist und bereits zeitnah die richtigen Hebel in Bewegung setzen kannst.

Hintergrund ist die von der EU auf den Weg gegebene Entgelttransparenzrichtlinie. Lange haben Brüssel und Straßburg eine Verkleinerung der Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern gefordert. Die Einführung nationaler Gesetze, wie in Deutschland das EntgTranspG, haben auf die Lücke keinen nennenswerten, gewünschten Einfluss gehabt. Das ist auch nicht sonderlich überraschend, da das Gesetz zweifelsohne als zahnloser Tiger klassifiziert werden muss.

Ab 2026 wird sich nun die Rechtslage deutlich ändern. Die Mitgliedsstaaten müssen neue, deutlich bindendere Gesetze erlassen, die die Entgeltlücke reduzieren soll.

Die Mindeststandards sind in der Richtlinie nachzulesen. Sie bilden die Obergrenze für die nationalen Gesetze. Somit ist bereits heute schon zweifelsfrei absehbar, welche Hürden Unternehmen in Zukunft im Bereich Entgeltgestaltung nehmen müssen.

Die Richtlinie wird für alle Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten maßgeblich sein. Diskussionen unter Teilnehmern unserer Seminare kamen jedoch zum Ergebnis, dass sich auch kleinere Unternehmen dem zu erwartenden Vergütungs-Kulturwandel nicht entziehen können.

Eckpunkte der Inhalte findest du bereits hier:

  • Der Vergütungsabstand zwischen Männern und Frauen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, darf maximal 5% betragen.
  • Die bewertete Vergütung setzt sich zusammen aus Lohn und Gehalt, Zulagen, Zuschlägen, Sachzuwendungen und variablen Vergütungsanteilen.
  • Über die Entgeltstruktur ist Rechenschaft abzulegen. Die Berichte sind transparent und werden veröffentlicht.
  • Bei Abweichungen der Entgelte über 5% ist binnen 6 Monaten eine Anpassung herbeizuführen.
  • Beschäftigte haben einen deutlich stärkeren Auskunftsanspruch.
  • Auch Bewerber müssen umfangreich informiert werden (Entgelte, Strukur, zugrundeliegende Faktoren).
  • Verstöße können mit Bußgeldern sanktioniert werden. Unter Umständen können Unternehmen auch von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Weitere Details findest du unter Punkt 7 hier>>

Wir fassen zusammen:

  • Die Eckpfeiler der Novelle sind eindeutig.
  • Die Veränderungen, die Unternehmen im Vergleich zur heutigen Vergütungspraxis u.U. ergreifen müssen, sind umfangreich.
  • Es verbleiben ca. zwei Jahre zur Systemumstellung, was nicht unbedingt viel ist.

Ich empfehle dir daher schon heute zu überprüfen, ob das Vergütungssystem deines Unternehmens einer Anpassung bedarf und entsprechende Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen.

Humanunternehmer sollten in diesem Bereich naturgemäß ganz vorne dabei sein, da gerechte Vergütung natürlich auch ein wichtiges Element zur Sicherstellung einer hohen Arbeitgeberattraktivität ist.

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