Vertrauensarbeitszeit verboten?
Egal wo du im Internet aktuell nachforscht, alle gehen davon aus, dass durch die jüngsten Urteile des EuGH und BAG die Vertrauensarbeitszeit der Vergangenheit angehören wird. Zumindest gehen nach meinem Verständnis eine Dokumentation der Arbeitszeit und eine Vertrauensarbeitszeit nicht recht zusammen. Wenn ich die Arbeitszeit schon dokumentiere, dann wird dies auch Grundlage der Vergütung sein bzw. früher oder später werden.
Ist damit das Problem gelöst?
Nein! Eben nicht. Es geht um die grundlegende Entkopplung von Zeit und geschuldetem Einkommen. Wir brauchen für eine echte Vertrauensarbeitszeit die Verbindung von Arbeitsinhalt, vielmehr geschuldeten Arbeitsergebnissen zu geschuldetem Einkommen. Strukturell wird damit ein Arbeitsvertrag vom Dienstleistungsvertrag zum Werkvertrag.
Der Gesetzgeber hat eine Aufgabe.
Damit meine ich nicht nur die Aufgabe das Rechtsinstitut der Vertrauensarbeitszeit in der Gesetzgebung zu verankern. Insbesondere hat der Gesetzgeber einen Arbeitnehmerschutzauftrag. Also gilt es Regelungen zu definieren unter welchen Umständen eine Vertrauensarbeitszeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer überhaupt vereinbart werden kann, welche Bedingungen zu erfüllen und welche Inhalte zu klären sind.
Was braucht es alles?
Ein Arbeitsvertrag über Vertrauensarbeitszeit sollte mE folgende Bestandteile beinhalten:
- Was genau und innerhalb welcher Zeitperioden sind geschuldete Arbeitsergebnisse?
- Wie ermittelt sich das regelmäßig zu zahlende Entgelt?
- Welchen Einfluss haben Ergebnisüber- und -unterschreitungen auf das Entgelt?
- Welche Regelungen gelten hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit?
- Dies gilt übrigens für den Arbeitnehmer ebenso wie für den Arbeitgeber.
- Wie werden Konflikte geregelt?
- Hier zB schwebt mir eine Anlehnung an das Hinweisgeberschutzgesetz vor. Dies verpflichtet die Parteien eine externe Klärungs-/Schlichtungsstelle einzuschalten über welche evtl. Unbehagen mit der realen Umsetzung zu getroffenen Vereinbarungen geklärt werden können.
- …
Was gibt es deiner Meinung nach noch zu klären, damit beide Seiten die erhoffte Freiheit und Einfachheit einer Vertrauensarbeitszeit nutzen können und gleichzeitig der gebotene Arbeitnehmerschutz unbedingt gewahrt bleibt?
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